Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Minestation.ch betreffend den Kauf von Produkten

(Version Januar 2022)

  1. Anwendungsbereich und Geltung
        1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Minestation und dem Kunden (der “Kunde“). Sie gelten für den Verkauf von Produkten (die “Produkte“) von Minestation an den Kunden. Die von Minestation angebotenen Produkte sind nicht für den Weiterverkauf durch den Kunden bestimmt.
        2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
  2. Offerten, Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

Ein Vertrag zwischen Minestation und dem Kunden (der “Vertrag“) kommt wie folgt zustande:

        1. durch beidseitige Unterzeichnung einer schriftlichen Vertragsurkunde;
        2. durch Unterzeichnung der Offerte oder einer Auftragsbestätigung von Minestation durch den Kunden. Offerten von Minestation sind 24 Stunden gültig, sofern die Offerte keine andere Gültigkeitsdauer festlegt;
        3. durch die Bestätigung einer verbindlichen Bestellung eines Kunden über den Bestellvorgang auf der Website von Minestation. Die Angebote von Minestation auf ihrer Website stellen eine unverbindliche Offerte an den Kunden dar, im Onlineshop Produkte zu bestellen. Durch die Bestellung von Produkten auf der Website von Minestation gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages in Bezug auf die ausgewählten Produkte ab. Minestation ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von [<3>] Werktagen durch Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail anzunehmen. Entscheidet sich Minestation, eine Bestellung nicht auszuführen, teilt sie dies dem Kunden unverzüglich mit und erstattet ihm den Kaufpreis zurück, sofern ihr dieser bereits bezahlt wurde. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande; oder
        4. durch stillschweigendes Verhalten, in dem der Kunde Leistungen von Minestation entgegennimmt, die üblicherweise nur gegen Entschädigung erbracht werden.
  1. Produkte und Preise
        1. Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
        2. Die Produkte werden zu den im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preisen verkauft. Die Preise enthalten auch die gesetzliche MwSt.
        3. Sofern dem Kunden nicht separat ausgewiesen, sind die Liefergebühren im Kaufpreis enthalten.
        4. Diese Preise verstehen sich exkl. allfälliger Steuern, Zölle oder sonstiger Gebühren. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bezahlung solcher Steuern, Zölle oder sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten anfallen können.
  2. Zahlungsbedingungen
        1. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt ausschliesslich gegen Vorauskasse des vollständigen Kaufpreises inklusive Liefergebühren.
        2. Im Falle der Bestellung der Produkte über den online Bestellvorgang erfolgt die Bezahlung durch direkte Bitcoin-Zahlung, per Kreditkarte oder per Banküberweisung auf das angegebene Konto.
        3. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der für die verwendete Zahlungsweise üblichen Frist eingeht, ist Minestation berechtigt:
          1. (i)die Lieferung bis auf weiteres auszusetzen, bis Minestation die Zahlung erhält; oder
          2. (ii)den Vertrag zu kündigen.
  3. Lieferbedingungen
        1. Die Produkte werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert, sofern nichts anders vereinbart wurde.
        2. Das Lieferdatum wird nur zu Informationszwecken angegeben und ist für Minestation nicht bindend. Die Termine gelten insbesondere nicht als Verfalltage. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Annahme der Produkte zu verweigern, die Bestellung zurückzuziehen, zu stornieren oder zu widerrufen oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung geltend zu machen.
        3. Wenn die Lieferung aufgrund fahrlässiger Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verhindert wird, geht die Gefahr für die Produkte an dem Tag auf den Kunden über, an dem die Produkte zur Zustellung bereit waren.
        4. Vorbestellungen werden versandt, sobald der Hersteller die Produkte lieferbereit hat. Verzögerungen, die durch den Hersteller oder Speditionsunternehmen verursacht werden, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Stornierung oder Widerruf der Bestellung.
        5. Sollten bei der Zollabfertigung Probleme auftreten, ist Minestation nicht für Verluste oder Gebühren verantwortlich. Der Kunde ist allein für den Abfertigungsprozess der Waren verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen oder Problemen, die bei der Zollabfertigung entstehen, geltend zu machen.
        6. Sollte eine Bestellung vom Zoll blockiert oder konfisziert werden, werden dem Kunden die anfallenden Gebühren in Rechnung gestellt, und es wird keine Rückerstattung des Kaufpreises oder eine Stornierung oder ein Widerruf gewährt.
        7. Wenn ein Hersteller der Produkte die Waren nicht wie versprochen an Minestation liefert, kann Minestation nicht für irgendwelche Verluste oder Gebühren verantwortlich gemacht werden. Sollte ein Liefertermin für Vorbestellungen verschoben werden, wird die Bestellung automatisch neu terminiert. Bestellungen aufgrund verspäteter oder vom Hersteller stornierter Batches (Chargen) haben nicht zur Folge, dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises oder eine Stornierung der Bestellung hat.
  4. Rücksendungen

Nach Abschluss eines Vertrages akzeptiert Minestation keine Rücksendungen oder Stornierungen von Bestellungen. Es besteht insbesondere kein Widerrufsrecht.

  1. Gewährleistung
        1. Sämtliche Produkte sind vom Kunden nach Erhalt umgehend auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu prüfen.
        2. Stellt der Kunde Mängel fest, so sind diese unverzüglich zu rügen. Andernfalls verliert der Kunde seine Gewährleistungsrechte.
        3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich ausschliesslich aus den Herstellerbedingungen. Gegenüber Minestation bestehen diese Gewährleistungsrechte ausschliesslich darin, dass Minestation die Gewährleistungsrechte gemäss Herstellerbedingungen gegenüber dem Hersteller/Lieferanten geltend macht. Kommt der Hersteller/Lieferant seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt Minestation die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab. Es bestehen keine weiteren Gewährleistungsrechte gegenüber Minestation.
        4. Allfällige Rückerstattungen des Kaufpreises werden immer und ausschliesslich auf der Grundlage des am Tag der Bestellung gezahlten Betrags in CHF vorgenommen.
        5. Im Falle einer Beschädigung eines Produktes während des Transports ist der Kunde verpflichtet, Gewährleistungsansprüche gegenüber der Transportgesellschaft gemäss deren Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Die Gewährleistung von Minestation ist diesbezüglich ausgeschlossen.
        6. Der Kunde verliert in jedem Fall seine Gewährleistungsrechte, wenn:
          1. (i)er das Gerät oder die Software in irgendeiner Weise modifiziert (Spannungsmodifikation, Entfernen des Lüfters usw.);
          2. (ii)er Komponenten der Produkte selbst entfernt oder ersetzt, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung von Minestation einzuholen;
          3. (iii)der Schaden durch schlechte Stromversorgung, Blitzschlag oder Überspannung verursacht wird;
          4. (iv)Teile auf Haschplatten oder Chips verbrennen;
          5. (v)Der Schaden durch Eintauchen in Wasser oder Korrosion durch feuchte Umgebung verursacht wird.
  2. Haftung
        1. Für Schäden des Kunden, die auf eine schuldhafte Vertragsverletzung von Minestation zurückzuführen sind, haftet Minestation gleich aus welchem Rechtsgrund bis zur Höhe der Vergütung, welche der Kunde für das die Haftung auslösende Produkt Minestation bezahlt hat.
        2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Regressforderungen Dritter, Schäden aus Betriebsunterbrüchen oder aus Lieferverzug sowie für alle indirekten Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
        3. Die Haftung für Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Minestation ist ausgeschlossen.
        4. Minestation haftet nicht für allfällige Probleme, die bei der Zollabfertigung entstehen oder auftreten. Der Kunde ist allein für den Zollabfertigungsprozess verantwortlich. Im Falle einer Rücksendung von Waren an den Ort des ursprünglichen Lagers hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises.
        5. Die in dieser Ziffer festgehaltene Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden sowie für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Für solche Schäden haftet Minestation ohne Begrenzung.
  3. Kündigung

Minestation kann einen Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde den Vertrag schwerwiegend verletzt hat oder wenn über ihn der Konkurs oder ein Nachlassverfahren eröffnet worden ist.

  1. HÖHERE GEWALT
        1. Minestation haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt. Kann Minestation trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung so lange aufgeschoben, wie der Umstand höherer Gewalt andauert.
        2. Bei höherer Gewalt handelt es sich um Ereignisse, welche von aussen auf Minestation einwirken und auf welche Minestation keinen Einfluss hat. Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der öffentlichen Stromversorgung, der öffentlichen Kommunikationsinfrastruktur sowie der Transportwege, staatliche Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Feuer, ausserordentliche Witterungsbedingungen, Epidemien, Pandemien, Nuklear- und Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Terrorangriffe, Streik und Sabotage etc.
  2. GEHEIMHALTUNG
        1. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von sämtlichen Tatsachen, Informationen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit einem Vertrag bekannt werden und an deren Geheimhaltung die andere Partei ein Interesse hat. Weiter verpflichten sich die Parteien, solche Tatsachen, Informationen und Daten nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.
        2. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht.
        3. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Informationen, die allgemein bekannt sind oder die von einer Partei unabhängig vom Vertragsverhältnis rechtmässig erworben werden. Vorbehalten bleiben überdies die gesetzlichen Offenlegungspflichten.
        4. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden, beigezogenen Hilfspersonen und Subunternehmer zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten verpflichtet sind.
        5. Minestation darf den Kunden als Referenzkunden in Werbeunterlagen aufführen. Eine weitergehende, inhaltliche Darstellung der Kundenbeziehung bedarf der vorgängigen Zustimmung des Kunden.
  3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Schriftlichkeit
        1. Änderungen oder Ergänzungen an den vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien.
        2. Vorbehalten bleiben Leistungsänderungen von untergeordneter Bedeutung, welche in Sitzungen von Projektgremien, durch den Austausch von Emails oder auf ähnliche Weise vereinbart werden können.
    2. Abtretung

Ein Vertrag sowie einzelne daraus resultierende Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung des Vertragspartners übertragen oder abgetreten werden.

    1. Verrechnung

Der Kunde darf behauptete Schadenersatzansprüche nicht mit Ansprüchen von Minestation auf Entschädigung verrechnen.

    1. Teilnichtigkeit

Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Vertrags heben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt.

    1. Gerichtsstand und anwendbares Recht
        1. Jeder Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
        2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte in der Schweiz, zuständig. Konsumenten können zusätzlich an ihrem Wohnsitz klagen.